Rechtliche Aspekte
Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer:innen liegt beim Veranstalter und wird
nicht an den/die Sprachanimateur:in übertragen.
Die Sprachanimateur:innen sind gesetzlich verpflichtet, das Honorar selbst zu versteuern.
Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer:innen liegt beim Veranstalter und wird
nicht an den/die Sprachanimateur:in übertragen.
Die Sprachanimateur:innen sind gesetzlich verpflichtet, das Honorar selbst zu versteuern.